Bei dem/der BürgermeisterIn beziehungsweise dem Rat der Stadt/Gemeinde muss eine „Genehmigung für das Verlegen von STOLPERSTEINEN im öffentlichen Raum" beantragt werden. Die STOLPERSTEINE gehen nach der Verlegung in den Gehweg in den öffentlichen Raum und damit in den Besitz der Gemeinde über. Sie können daher als Geschenk der BürgerInnen an ihre Stadt gesehen werden.
Sollte in Ihrer Kommune bereits STOLPERSTEINE verlegt worden sein, dann sprechen Sie uns bitte auf den Kontakt zu den InitiatorInnen vor Ort an. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Susanne Weeber.
Es empfiehlt sich, den/die BürgermeisterIn vor Ort, die ArchivmitarbeiterInnen und Mitglieder von Heimat- und Geschichtsvereinen einzubinden, um nähere Informationen zu den Einzelschicksalen und den damit verbundenen historischen Quellen zu erschließen. In diesem Zusammenhang hat sich zudem die Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) bewährt.
Außerdem können Gewerkschaften für politische Opfer und Kirchen beziehungsweise jüdische Gemeinden zu religiös verfolgten Opfern befragt werden. Und auch die Verbände der Roma und Sinti, die Vereine für Homosexuelle und die Opferverbände der Zeugen Jehovas geben Auskunft. Hintergrundinformationen für die Opfer der sogenannten NS-„Euthanasie"- bzw. Krankenmorde können in den jeweiligen Kliniken, aber auch in Gedenkstätten der Aktion T4 gefunden werden.
Weitere Informationen können Sie erfragen
Das online einsehbare Gedenkbuch des Bundesarchivs sehen wir als relativ zuverlässige Quelle an. Inschriften sollten im Regelfall mit den dortigen Daten übereinstimmen. Falls im Zuge der lokalen Stolperstein-Recherchen nachprüfbare oder mindestens verlässliche weitere oder abweichende Informationen zu Tage kommen, ist eine Rückmeldung beim Bundesarchiv unter Angabe der Quelle sehr willkommen. Bitte nutzen Sie dazu die Möglichkeit zur Rückmeldung, die Ihnen bei jedem personenbezogenen Einzeleintrag angeboten wird. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Bundesarchiv eine Anpassung der entsprechenden Einträge im Gedenkbuch nicht sofort vornehmen kann.
Besonders wünschenswert ist zudem das Engagement von Schulen beziehungsweise das Einbeziehen von SchülerInnen in die Erarbeitung von Inschriften und die Organisation einer Verlegung. Deren Interesse ist erfahrungsgemäß sehr groß. Weiter unten finden Sie Informationen zu unserer pädagogischen Begleitung durch Katja Demnig.
Wir möchten Sie bitten, die Angehörigen der Opfer ausfindig zu machen und sie über die bevorstehende STOLPERSTEIN-Verlegung zu informieren. Sie können dazu verschiedene Online-Suchdienste oder die sozialen Medien nutzen. Ergiebig sind in der Regel auch die Informationen und Anfragen in Yad Vashem oder anderen lokalen wie internationalen Archiven. Bitte lassen Sie diesbezüglich keinen Stein unumgedreht, denn erfahrungsgemäß reisen die Familienangehörigen gern zur Verlegung an. Viele empfinden die STOLPERSTEINE als einen wichtigen Teil ihrer persönlichen Auseinandersetzung mit dem Geschehenen.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass Sie bitte kein Geld von den Opfern oder den Angehörigen für die Verlegung verlangen sollten. Falls die Familien jedoch auf einer Kostenübernahme bestehen, weil es ihnen ein persönliches Anliegen ist, wäre dagegen natürlich nichts einzuwenden.
Außerdem werden in einigen Kommunen die BewohnerInnen der Häuser informiert, vor denen Stolpersteine verlegt werden. Dies ist zwar nicht zwingend notwendig, da das Trottoir der Stadt gehört, es kann jedoch zum einen helfen, Konflikte zu vermeiden, zum anderen aber auch bei den HausbewohnerInnen Empathie zu den STOLPERSTEINEN wecken.
Ein Mensch – Ein Stein – Ein Schicksal
Jedes Opfer erhält seinen eigenen Stein. Gedacht wird mit diesem Projekt aller verfolgten oder ermordeten Opfer des Nationalsozialismus: jüdischer Menschen; Sinti und Roma; politisch Verfolgten; religiös Verfolgten; Zeugen Jehovas; Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung; Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Hautfarbe verfolgt wurden; als „asozial" verfolgte Menschen, wie Obdachlose oder Prostituierte; ZwangsarbeiterInnen und Deserteure; ‒ letztlich aller Menschen, die auf Basis der nationalsozialistischen Ideologie diskriminiert und verfolgt wurden. In diesem Sinne verlegen wir unsere STOLPERSTEINE nicht nur für ermordete Menschen, sondern auch für Holocaust-Überlebende.
Unsere Voraussetzung für die Verlegung von STOLPERSTEINEN ist, dass im Gedenken die Familien wieder "zusammengeführt" werden. Daher werden auch überlebende Familienangehörige an der entsprechenden Adresse einbezogen und erhalten einen STOLPERSTEIN: zum Beispiel Kinder, die in Sicherheit gebracht werden konnten; Jugendliche, die nach Palästina gingen; Angehörige, denen die Flucht gelang; KZ-Überlebende; u.a. Gedacht wird auch der Menschen, die unter dem Druck der damaligen Umstände ihrem Leben ein Ende setzten.
Deshalb bitten wir Sie, die Familienschicksale für die Zeit von 1933 bis Kriegsende 1945 möglichst umfassend zu recherchieren und zu übermitteln. Es sollte in jedem Fall das Schicksal der gesamten Familie dokumentiert werden. Bitte geben Sie sowohl deportierte/ermordete als auch geflohene/überlebende Familienmitglieder an. Wenn Sie sich für das Verlegen von STOLPERSTEINEN entscheiden, gehen wir davon aus, dass Sie auch das gesamte Konzept unseres KunstDenkmals akzeptieren und aller Opfergruppen gedenken möchten.
Bitte ermitteln Sie zusammen mit den Inschriften die richtige Verlegeadresse und geben Sie diese an. Die STOLPERSTEINE sollen möglichst vor der letzten selbst gewählten Wohnadresse liegen – nicht an der Stelle, wo die Opfer zwangsweise einziehen mussten (wie zum Beispiel vor den sogenannten "Judenhäusern"). Falls das ursprüngliche Gebäude nicht mehr steht, werden die Steine an einem gut einsehbaren naheliegenden Punkt verlegt. STOLPERSTEINE werden keinesfalls gesammelt an einem zentralen Platz und auch nicht vor Gefängnissen, Deportationslagern oder Friedhöfen verlegt. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, müssten jedoch mit uns besprochen und abgewogen werden. Ein STOLPERSTEIN trägt meist die Überschrift: HIER WOHNTE.
Weitere Möglichkeiten sind: HIER LERNTE, HIER LEHRTE, HIER ARBEITETE, HIER PRAKTIZIERTE (z.B. bei ÄrztInnen) und HIER LEBTE (z.B. bei HeimbewohnerInnen). Zudem sind auch Steine ohne Überschrift möglich.
Folgende Daten müssen für die Inschrift recherchiert werden:
Als Schicksalsangabe ist möglich: TOT oder ERMORDET; für unklare Fälle: SCHICKSAL UNBEKANNT.
Statt Selbstmord schreiben wir FLUCHT IN DEN TOD. Den Begriff "verschollen" verwenden wir nicht, genauso wenig wie nur den Begriff "TOD", da dieser einen natürlichen Tod suggeriert. Ebenso wenig verwenden wir die Begriffe "Emigration" oder "Auswanderung". Dafür steht: FLUCHT + JAHR + das ZIELLAND.
Bitte senden Sie die Inschriften 4 Monate vor der Verlegung via Mail in dem von uns vorgegebenen Format zu. Sie erhalten die Entwürfe für die Inschriften vor der Herstellung des STOLPERSTEINES nochmals zur Korrektur vorgelegt.
Falls Fragen oder Zweifel bezüglich einer Inschrift bestehen, beraten Andreas Ullmann (für Verlegungen in Deutschland), Alexander Stukenberg (für Verlegungen in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden), Nikola Brunner & Andreas Ullmann (für Verlegungen in Österreich und der Schweiz) oder Dr. Anne Thomas (für alle weiteren Verlegungen außerhalb Deutschlands) Sie gerne.
Die letzte Entscheidung zu den Formulierungen der Inschriften behält sich der Künstler Gunter Demnig vor. Die Daten werden schließlich so in das Messingblech eingeschlagen, wie sie nach Absprache zwischen allen Beteiligten erfasst wurden.
Das Interesse für Verlegungen von STOLPERSTEINEN ist sehr groß und wir bemühen uns, allen Anfragen gerecht zu werden. Wenn Sie STOLPERSTEINE verlegen möchten, schreiben Sie bitte eine Mail mit der ungefähren Stellen- und Steinanzahl an Susanne Weeber. Nutzen Sie dafür auch gerne unser Anfragen-Formular.
Einigen Sie sich bitte innerhalb der Gemeinde auf eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner, welche/r hauptverantwortlich mit dem STOLPERSTEIN-Team kommunizieren wird. Damit Interessierte Ihre Initiative direkt kontaktieren können, bitten wir Sie bei Erstantrag unsere bei Kontaktaufnahme beigefügte Einwilligung zur Einwilligung zur Datenverarbeitung unterschrieben zurückzusenden, damit wir Ihre Anfrage weiter reibungslos bearbeiten können.
Zurzeit müssen Sie für Verlegungen mit Gunter Demnig mit einer Wartezeit von mindestens einem Dreivierteljahr rechnen. Sollten Sie hingegen auch eine Gemeinschaftsverlegung ohne Gunter Demnig in Betracht ziehen, dann beträgt die Wartezeit bis zur Lieferung der Steine von nur etwa 6-8 Monaten.
Wir bitten Sie erst dann einen Termin für Ihre Verlegungen zu reservieren, wenn Ihnen die Genehmigung zur STOLPERSTEIN-Verlegung von der Gemeinde bereits vorliegt oder diese mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zeitnah ausgesprochen wird. Auf diese Weise möchten wir versuchen größere Terminänderungen zu vermeiden.
Terminanfragen zu STOLPERSTEIN-Verlegungen außerhalb von Deutschland koordinieren Alexander Stukenberg, Nikola Brunner & Andreas Ullmann oder Dr. Anne Thomas, die für Terminanfragen in allen Ländern außer Austria und der Schweiz, Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden und Deutschland verantwortlich ist.
Sie können sich an unsere 3 TerminkoordinatorInnen mit allen Fragen zu möglichen Terminen, der Organisation Ihrer Verlegung oder Inschriften wenden.
Für die Verlegungen außerhalb von Deutschland gilt momentan eine Wartezeit von ungefähr einem Dreivierteljahr; manchmal kann es je nach Routenplanung leider auch länger dauern.
Wir versuchen, die Verlegefahrten von Gunter Demnig möglichst sinnvoll zu gestalten, so dass diese in der Regel durch eine Region und benachbarte Orte führen.
Aus diesem Grund wird Ihnen bei einer Terminanfrage zuerst nur der Monat genannt, in welchem die Verlegung voraussichtlich stattfinden wird. Den exakten Termin (Datum, Uhrzeit und eventuelle Übernachtung) erhalten Sie von uns, wenn eine Tour durch das jeweilige Land/Bundesgebiet zusammengestellt werden konnte. Dies geschieht in der Regel sechs Monate vor der Verlegung.
Leider lassen sich dabei Terminverschiebungen nicht immer verhindern, zum Beispiel wenn Orte kurzfristig absagen oder wetterbedingt neue Planungen nötig sind. Infolgedessen muss meist die gesamte Fahrt neu geplant werden. Wir bitten Sie daher um Verständnis, wenn sich ein Termin doch einmal ändern sollte. STOLPERSTEIN-Verlegungen können auch an Feiertagen stattfinden: Um möglichst viele
Verlegungswünsche erfüllen zu können, ist der Terminplan sehr eng getaktet.
Sonntagsverlegungen sind bei uns aus diesem Grund natürlich möglich und oft auch gewünscht.
Für Terminanfragen in Deutschland wenden Sie sich bitte an:
Für Terminanfragen in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden wenden Sie sich bitte an:
Für Terminanfragen in Austria und der Schweiz wenden Sie sich bitte an:
Nikola Brunner & Andreas Ullmann
E-Mail: aut-ch@stolpersteine.eu
Für Terminanfragen in den übrigen Ländern wenden Sie sich bitte an:
Die STOLPERSTEINE werden von Gunter Demnig immer noch oft selbst eingesetzt – obligatorisch bei der ersten Verlegung in einer Gemeinde.
Mit Hilfe oder Vorbereitung durch den Bauhof benötigt Gunter Demnig für eine Verlegestelle in der Regel maximal 20 Minuten. Die Fahrtzeiten von Stelle zu Stelle müssen jeweils entsprechend einkalkuliert werden. Gunter Demnig schafft an einem Tag maximal 8 Verlegestellen.
Beantragen Sie beim Ordnungsamt für die Zeit der Verlegung falls es nötig sein sollte bitte eine Sonder-Nutzungsgenehmigung für seinen Peugeot Lieferwagen mit dem Kennzeichen VB–GD 1027 und folgenden Maßen: Höhe = 1,95m, Länge = 5,30m und Breite = 1,92m.
Bei Eintritt eines Notfalls (zum Beispiel von Krankheit, Verkehrsstörungen bis hin zu extremen Wetterbedingungen) behält sich die STIFTUNG – SPUREN – Gunter Demnig das Recht vor, die Verlegung oder die Produktion von STOLPERSTEINEN zu verschieben oder abzusagen. Wir bemühen uns natürlich stets allen Anfragen gerecht zu werden und keine Verlegungen ausfallen zu lassen oder zu verschieben. Da wir aber ein kleines Team sind und unerwartete Probleme nicht immer ausschließen können, bitten wir um Ihr Verständnis, sollte es doch mal zu einem Ausfall kommen.
Wenn Sie für die Verlegung eine kleine Zeremonie oder ein Programm planen, beginnen Sie damit gern schon während Gunter Demnig verlegt. Da sein Zeitplan oft sehr eng getaktet ist, kann es sein, dass er zeitnah weiterfahren muss – auch wenn das Programm noch nicht abgeschlossen ist. Bitte kommunizieren Sie dies den Anwesenden, so dass niemand sich beleidigt fühlt. Wenn Familienangehörige oder offizielle Personen zur Verlegung verhindert sind, planen Sie gern eine feierliche Enthüllung oder Gedenkfeier zu einem späteren Zeitpunkt. Die Gestaltung der Zeremonie liegt in Ihren Händen – bedenken Sie bitte nur eventuelle Fahrzeiten und Weiterfahrten von Gunter Demnig. Als Hilfestellung finden Sie auf unserer Homepage eine Checkliste, mit welcher Sie die Verlegung vorbereiten können.
Bitte bereiten Sie vor der Verlegung die entsprechenden Stellen gemeinsam mit den MitarbeiterInnen des Bauhofs vor Ort vor.
Gunter Demnig verlegt die ersten STOLPERSTEINE in neuen Kommunen meistens immer noch selbst, wenn er jedoch wiederholt in einer Kommune war, sind nach Absprache mit unseren TerminkoordinatorInnen auch sogenannte Gemeinschaftsverlegungen (GmVs) in Abwesenheit von Gunter Demnig möglich. Ohne diese würden sich die Wartezeiten auf Verlegungstermine zunehmend verlängern.
Gemeinschaftsverlegungen sind Verlegungen, die die InitiatorInnen vor Ort gemeinsam mit den MitarbeiterInnen des hiesigen Bauhofs, Angehörigen, SchülerInnen u.a. in Eigenregie ohne Gunter Demnig planen und durchführen können. Wir haben uns für diese Bezeichnung entschieden, da wir im Laufe der Jahre eine zunehmende Beteiligung vieler verschiedener InitiatorInnen und OrganisatorInnen bei Verlegungen bemerkt haben und auf diese Weise deren Arbeit anerkennen und würdigen möchten.
Auch die Gemeinschaftsverlegungen sollten von der jeweiligen Ansprechperson der Stadt angemeldet werden. Diese werden dann die Gemeinschaftsverlegung je nach Planungsstand und Herstellungskapazität in unseren Terminplan aufnehmen und einen Monat nennen, in welche die Steine versandt werden.
Die Anzahl der möglichen STOLPERSTEINE für Ihre Gemeinschaftsverlegungen richtet sich nach unseren Herstellungskapazitäten. Auch bei Gemeinschaftsverlegungen müssen Sie – je nach Planungsstand – mit einer Wartezeit zwischen 6 bis 8 Monaten rechnen.
Die Inschriften für die Gemeinschaftsverlegungen senden Sie uns 4 Monate vor dem Versendungsdatum zu. Nur so können wir die rechtzeitige Herstellung in Auftrag geben. Wenn Sie die Inschriften einreichen, senden Sie uns auch eine Adresse mit, die im besten Fall ganztägig und auch am Samstag zu beliefern ist. Im Zuge der Besprechung der Inschriften erhalten Sie von uns zudem Informationen für die Anordnung der STOLPERSTEINE, die Verlegung allgemein, und das Bauamt.
Die Vorbereitung und Hilfe von Seiten der BauhofmitarbeiterInnen ist mittlerweile unerlässlich: MitarbeiterInnen des Bauhofes sollten die Stellen für die Verlegung vorbereiten. Sie erhalten im Zuge der Inschriftenabsprache circa drei Monate vor der Verlegung von Andreas Ullmann dazu detaillierte Angaben.
Bei der Vorbereitung durch den Bauhof muss beachtet werden, dass die Verlegestelle mit den InitiatorInnen vor Ort festlegt wird. Auch die Schutt-Entsorgung und eventuelle Stromversorgung sollte im Vorfeld mit dem Bauhof geklärt werden.
Die STOLPERSTEINE werden nicht direkt vor die Hauswand gelegt, sondern ungefähr in die Mitte des Gehweges (ca. 30-40 cm von der Hauswand entfernt) ‒ in der Regel direkt vor dem Eingang oder unter die Hausnummer. Bei Asphalt ist zu empfehlen, dass die Steine schräg zur Fassade verlegt werden. Die Steine sollten so liegen, dass die Inschrift bei Blick auf das Haus zu lesen ist. Bitte halten Sie in diesen Fällen Rücksprache mit Gunter oder Katja Demnig.
Die STOLPERSTEINE haben ein Maß von: 96 x 96 mm und eine Höhe von 100 mm. Bitte jeweils 5 mm für die Fugen vorsehen – nicht mehr! Grundsätzlich soll der Aushub für das Betonbett, in das die Steine eingesetzt werden, max. 12 cm tief sein. Diese Angaben entfallen nur bei Betonpflaster.
Bitte beachten Sie, dass die STOLPERSTEINE einer Familie zusammengehörig angeordnet werden – mit Fugen nebeneinander (Ehepaar) oder auch übereinander (Generationen einer Familie).
Die Anordnung ist zudem abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, wie beispielsweise der Pflasterart, der Breite des Trottoirs, etc.
Mit Blick auf eventuelle zukünftige Gemeinschaftsverlegungen sollten die Bauhof-MitarbeiterInnen bei der Verlegung anwesend sein, um zu sehen wie Gunter Demnig vorgeht. Bei späteren Verlegungen können sie die Steine dann im Idealfall selbst in den Boden einsetzen.
Eine Beschreibung der möglichen Verlegeorte mit exakten Maßangaben ist im Voraus sehr hilfreich, damit die richtige Ausrüstung und die entsprechenden Füllsteine sowie weiteres Material vorrätig sind.
Falls STOLPERSTEINE beschädigt oder entfernt wurden, wenden Sie sich bitte an Susanne Weeber (für Deutschland) oder an Alexander Stukenberg (für Belgien, Luxemburg und den Niederlanden), Nikola Brunner & Andreas Ullmann (für Austria und die Schweiz) und Dr. Anne Thomas (alle übrigen Länder). Die Steine sollten möglichst zeitnah ersetzt werden.
Sie finden zudem auf unserer Internetseite eine Putz-Anleitung, wie Sie die Stolpersteine nach der Verlegung pflegen und reinigen können.
Die Verlegung eines STOLPERSTEINES kostet € 120,- (innerhalb Deutschlands) und € 132,- (außerhalb Deutschlands). Inbegriffen sind Vorbereitungsarbeiten, Nachrecherchen, Materialkosten, Fertigung, Versand/Lieferung, Reisekosten, Verlegung sowie Eintrag in die Datenbank. Die Steine werden von sechs STOLPERSTEIN-Gestaltern in Handarbeit angefertigt.
Die Kosten für eine STOLPERSCHWELLE richten sich nach Größe und Text der Schwelle und liegen aufgrund des mehrtägigen Herstellungsprozess und der intensiveren Vorbereitung weit höher als bei einem Stolperstein – in der Regel zwischen € 1.250 und € 1.750 Euro.
Bitte beachten Sie, dass je nach Verlegeroute die Kosten für die Übernachtung hinzukommen können. Wenn Gunter Demnig in Ihrem Ort übernachtet, reservieren Sie bitte ein Hotelzimmer und teilen Sie uns die Anschrift mit. Da Gunter Demnig fast 300 Tage im Jahr unterwegs ist und auch oft noch nach den Verlegungen am Rechner arbeitet, würden wir uns freuen, wenn Sie von einer Unterbringung in Jugendherberge oder Privatwohnungen absehen würden. Bei sehr ungünstigen oder besonders langen Fahrstrecken kann ein Fahrtkostenanteil berechnet werden, aber natürlich versuchen wir dies schon in der Planung seiner Routen zu verhindern.
Die STOLPERSTEINE werden über Spenden und Patenschaften finanziert. Patenschaften können von Privatpersonen, Institutionen, Ausbildungsstätten, Firmen und Vereinen oder Parteien übernommen werden.
Wir arbeiten nach dem Vertrauensprinzip. Sie zahlen die Steine erst nachdem sie versendet oder verlegt wurden. Die Rechnung geht Ihnen circa 7 bis 14 Tage nach der Verlegung per Mail zu. Ihre Rechnung für die verlegten oder geschickten STOLPERSTEINE wird Ihnen per Mail zugesendet.
Wir senden Ihnen nur in besonderen Fällen Kostenvoranschläge zu. Bitte verstehen Sie, dass wir uns nicht in für uns fremden Bezahlsystemen registrieren, um Ihre Zahlung entgegen zu nehmen. Sehen Sie von entsprechenden Sonderwünschen ab, da diese unsere verwaltungstechnischen Kapazitäten übersteigen und Sie mit der Rechnung alle Informationen erhalten, die Sie zur weiteren Bearbeitung benötigen.
Bitte beachten Sie bei der Überweisung unbedingt die Rechnungsnummer anzugeben und den Gesamtbetrag auf einmal zu überweisen, bitte nicht unabgesprochen mit uns in mehreren Raten zu zahlen oder die Summe zu splitten. Bitte reichen Sie die Rechnungen nicht an andere ZahlungsempfängerInnen weiter ohne uns davon in Kenntnis zu setzen. Wenn wir die eingegangene Zahlung nicht mit der eigentlichen Rechnungsadresse in Verbindung bringen können, liegt bei uns eine nichtgezahlte Rechnung vor, die im schlimmsten Fall angemahnt wird und mit unnötigen Kosten für Sie verbunden ist.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Rechnung an Sonja Steinacker.
Auf Wunsch hält Gunter Demnig auch einen Vortrag zum Thema "STOLPERSTEINE – SPUREN und WEGE". Gunter Demnig skizziert in dem Vortrag seinen künstlerischen Werdegang von seinen ersten Arbeiten 1968 bis einschließlich des Projekts STOLPERSTEINE. Der Vortrag dauert circa 50 Minuten plus anschließender Diskussionsrunde. Hierbei wäre die Einladung der örtlichen Presse empfehlenswert.
Der Vortrag kann sowohl vorab zur Information der BürgerInnen und/oder SchülerInnen im Vorfeld einer Stolpersteinverlegung genutzt werden als auch zur Sammlung von Spenden für das Verlegen von STOLPERSTEINEN ebenso wie begleitend zu aktuellen Stolpersteinverlegungen organisiert werden.
Das Honorar für einen Vortrag beträgt € 200,00 + 19% USt + evtl. Übernahme der Übernachtungskosten.
Gunter Demnig hält den Vortrag in Form einer PowerPoint Präsentation. Die Bereitstellung eines Beamers und eines Laptops sind dafür Voraussetzung. Die Präsentation befindet sich auf einem USB-Stick und müsste vor Beginn auf eine Festplatte gespielt werden (390 MB). Wenn Sie einen Vortrag von Gunter Demnig organisieren möchten, wenden Sie sich bitte an Susanne Weeber (für Deutschland) oder an Alexander Stukenberg (für Belgien, Luxemburg und den Niederlanden), Nikola Brunner & Andreas Ullmann (für Austria und die Schweiz) und Dr. Anne Thomas (alle übrigen Länder).
Sollten Sie einen Vortrag oder einen Workshop an Ihrer Schule unabhängig von der Teilnahme an einer STOLPERSTEIN-Verlegung planen oder ausschließlich zum Thema "STOLPERSTEINE", können Sie sich gerne auch an Katja Demnig wenden, die sich individuell auf Ihre Schülergruppe und Ihren Unterricht vorbereitet. Das Honorar für 2 Schulstunden beträgt € 100,00 + 19% USt + evtl. Übernahme der Übernachtungskosten.