Bitte beachten Sie, daß es vor 2025 leider keine freien Termine mehr für Verlegungen gibt.
Liebe Unterstützer:innen der STOLPERSTEINE,
sehr geehrte Damen und Herren,
seit Januar 2015 werden die STOLPERSTEINE und seit 2017 auch die STOLPERSCHWELLEN von der gemeinnützigen „STIFTUNG – SPUREN – Gunter Demnig“ organisatorisch und operativ geführt. Auf unserer Webseite finden Sie alle weiteren Informationen zur Stiftung. Das KunstDenkmal STOLPERSTEINE wächst täglich. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei all den vielen Menschen, die sich für unser KunstDenkmal und gegen das Vergessen einsetzen.
Wir müssen natürlich immer wieder kleine Dinge justieren. Deshalb bitten wir Sie, die nachstehenden Schritte sorgfältig durchzulesen, um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen.
Schritte zum Verlegen von STOLPERSTEINEN
STOLPERSTEINE liegen in Austria, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Republik Moldau, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Ukraine, Ungarn und im Vereinigten Königreich. Seit 2017 gibt es zudem eine STOLPERSCHWELLE in Argentinien.
Das Projekt ist im Februar 2023 auf über 98.000 verlegte Steine in circa 1.800 Kommunen angewachsen. Zudem liegen mittlerweile mehr als 40 STOLPERSCHWELLEN in Europa und die ersten REMEMBRANCE STONES erinnern in Spanien an die Opfer des Franco-Regimes.
Diese Seite als Adobe PDF herunterladen: Schritte_STOLPERSTEINE_2023.pdf
Wollen Sie das Kunst-Denkmal STOLPERSTEINE in Ihrer Kommune realisieren?
Dann beachten Sie bitte folgende Schritte:
- Antragstellung
- Inschriften für die STOLPERSTEINE
- Termine für die Verlegung von STOLPERSTEINEN
- Verlegung der STOLPERSTEINE
- REMEMBRANCE STONES
- STOLPERSCHWELLEN
- Patenschaften und Kosten
- Vortrag von Gunter Demnig
- Pädagogische Konzepte
- Datenbank
- Spenden
- Ansprechpersonen im Überblick
1. Antragstellung
Bei dem/der Bürgermeister:in beziehungsweise dem Rat der Stadt/Gemeinde muss eine „Genehmigung für das Verlegen von STOLPERSTEINEN im öffentlichen Raum“ beantragt werden. Die STOLPERSTEINE gehen nach der Verlegung in den Gehweg in den öffentlichen Raum und damit in den Besitz der Gemeinde über. Sie können daher als Geschenk der Bürger:innen an ihre Stadt gesehen werden.
Es empfiehlt sich, Archivmitarbeiter:innen und Mitglieder von Geschichtsvereinen einzubinden, um nähere Informationen zu den Einzelschicksalen und den damit verbundenen historischen Quellen zu erschließen. In diesem Zusammenhang hat sich zudem die Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) bewährt.
Außerdem können Gewerkschaften für politische Opfer und Kirchen beziehungsweise jüdische Gemeinden zu religiös verfolgten Opfern befragt werden. Und auch die Verbände der Roma und Sinti, die Vereine für Homosexuelle und die Opferverbände der Zeugen Jehovas geben Auskunft. Hintergrundinformationen für die Opfer der sogenannten NS-„Euthanasie“- bzw. Krankenmorde können in den jeweiligen Kliniken, aber auch in Gedenkstätten der Aktion T4 gefunden werden.
Weitere Informationen können Sie erfragen
- beim Internationalen Suchdienst Arolsen,
- in dem Gedenkbuch Online des Bundesarchivs
Das online einsehbare Gedenkbuch des Bundesarchivs (https://www.bundesarchiv.de/gedenkbuch/) sehen wir als relativ zuverlässige Quelle an. Inschriften sollten im Regelfall mit den dortigen Daten übereinstimmen. Falls im Zuge der lokalen Stolperstein-Recherchen nachprüfbare oder mindestens verlässliche weitere oder abweichende Informationen zu Tage kommen, ist eine Rückmeldung beim Bundesarchiv unter Angabe der Quelle sehr willkommen. Bitte nutzen Sie dazu die Möglichkeit zur Rückmeldung, die Ihnen bei jedem personenbezogenen Einzeleintrag angeboten wird. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Bundesarchiv eine Anpassung der entsprechenden Einträge im Gedenkbuch nicht sofort vornehmen kann.
Besonders wünschenswert ist zudem das Engagement von Schulen beziehungsweise das Einbeziehen von Schüler:innen in die Erarbeitung von Inschriften und die Organisation einer Verlegung. Deren Interesse ist erfahrungsgemäß sehr groß. Weiter unten finden Sie Informationen zu unserer pädagogischen Begleitung.
Wir möchten Sie bitten, die Angehörigen der Opfer ausfindig zu machen und sie über die bevorstehende STOLPERSTEIN-Verlegung zu informieren. Sie können dazu verschiedene Online-Suchdienste oder die sozialen Medien nutzen. Ergiebig sind in der Regel auch die Informationen und Anfragen in Yad Vashem oder anderen lokalen wie internationalen Archiven. Bitte lassen Sie diesbezüglich keinen Stein unumgedreht, denn erfahrungsgemäß reisen die Familienangehörigen gern zur Verlegung an. Viele empfinden die STOLPERSTEINE als einen wichtigen Teil ihrer persönlichen Auseinandersetzung mit dem Geschehenen.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass Sie bitte kein Geld von den Opfern oder den Angehörigen für die Verlegung verlangen sollten. Falls die Familien jedoch auf einer Kostenübernahme bestehen, weil es ihnen ein persönliches Anliegen ist, wäre dagegen natürlich nichts einzuwenden.
Außerdem werden in einigen Kommunen die Bewohner:innen der Häuser informiert, vor denen Stolpersteine verlegt werden. Dies ist zwar nicht zwingend notwendig, da das Trottoir der Stadt gehört, es kann jedoch zum Einen helfen, Konflikte zu vermeiden, zum Anderen aber auch bei den Hausbewohner:innen Empathie zu den STOLPERSTEINEN wecken.
2. Inschriften für die STOLPERSTEINE
ein Mensch – ein Stein – ein Schicksal
Jedes Opfer erhält seinen eigenen Stein. Gedacht wird mit diesem Projekt aller verfolgten oder ermordeten Opfer des Nationalsozialismus: Juden; Sinti und Roma; politisch Verfolgten; religiös Verfolgten; Zeugen Jehovas; Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung; Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Hautfarbe verfolgt wurden; als „asozial“ verfolgte Menschen, wie Obdachlose oder Prostituierte; Zwangsarbeiter:innen und Deserteure; ‒ letztlich aller Menschen, die auf Basis der nationalsozialistischen Ideologie diskriminiert und verfolgt wurden
Unsere Voraussetzung für die Verlegung von STOLPERSTEINEN ist, dass im Gedenken die Familien wieder „zusammengeführt" werden. Daher werden auch überlebende Familienangehörige an der entsprechenden Adresse einbezogen und erhalten einen STOLPERSTEIN: zum Beispiel Kinder, die in Sicherheit gebracht werden konnten; Jugendliche, die nach Palästina gingen; Angehörige, denen die Flucht gelang; KZ-Überlebende; u.a. Gedacht wird auch der Menschen, die unter dem Druck der damaligen Umstände ihrem Leben ein Ende setzten.
Deshalb bitten wir Sie, die Familienschicksale für die Zeit von 1933 bis Kriegsende 1945 möglichst umfassend zu recherchieren und zu übermitteln. Es sollte in jedem Fall das Schicksal der gesamten Familie dokumentiert werden. Bitte geben Sie sowohl deportierte/ermordete als auch geflohene/ überlebende Familienmitglieder an. Wenn Sie sich für das Verlegen von STOLPERSTEINEN entscheiden, gehen wir davon aus, dass Sie auch das gesamte Konzept unseres KunstDenkmals akzeptieren und aller Opfergruppen gedenken möchten.
Bitte ermitteln Sie zusammen mit den Inschriften die richtige Verlegeadresse und geben Sie diese an. Die STOLPERSTEINE sollen möglichst vor der letzten selbst gewählten Wohnadresse liegen – nicht an der Stelle, wo die Opfer zwangsweise einziehen mussten (wie zum Beispiel vor den sogenannten „Judenhäusern“). Falls das ursprüngliche Gebäude nicht mehr steht, werden die Steine an einem gut einsehbaren naheliegenden Punkt verlegt. STOLPERSTEINE werden keinesfalls gesammelt an einem zentralen Platz und auch nicht vor Gefängnissen, Deportationslagern oder Friedhöfen verlegt. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, müssten jedoch mit uns besprochen und abgewogen werden.
Ein STOLPERSTEIN trägt meist die Überschrift: HIER WOHNTE.
Weitere Möglichkeiten sind: HIER LERNTE, HIER LEHRTE; HIER ARBEITETE; HIER PRAKTIZIERTE (z.B. bei Ärzt:innen) und HIER LEBTE (z.B. bei Heimbewohner:innen). Zudem sind auch Steine ohne Überschrift möglich.
Folgende Daten müssen für die Inschrift recherchiert werden:
- Vorname, Name (gegebenenfalls auch Geburtsname)
- Geburtsjahr
- Deportationsjahr und -ort
- Angaben zum Schicksal.
Als Schicksalsangabe ist möglich: TOT oder ERMORDET; für unklare Fälle: SCHICKSAL UNBEKANNT.
Statt Selbstmord schreiben wir FLUCHT IN DEN TOD. Den Begriff „verschollen“ verwenden wir nicht, genauso wenig wie nur den Begriff „TOD“, da dieser einen natürlichen Tod suggeriert. Ebenso wenig verwenden wir die Begriffe „Emigration“ oder „Auswanderung“. Dafür steht: FLUCHT + Jahr + das Zielland.
Bitte senden Sie die Inschriften 3 Monate vor der Verlegung via Mail und als Word-Dokument an uns. Sie erhalten die Entwürfe für die Inschriften vor der Herstellung des STOLPERSTEINES nochmals zur Korrektur.
Falls Fragen oder Zweifel bezüglich einer Inschrift bestehen, beraten Andreas Ullmann (für Verlegungen in Deutschland), Alexander Stukenberg (für Verlegungen in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden) oder Anne Thomas (für alle weiteren Verlegungen außerhalb Deutschlands) Sie gerne. Die letzte Entscheidung zu den Formulierungen der Inschriften behält sich Gunter Demnig vor. Die Daten werden schließlich so in das Messingblech eingeschlagen, wie sie nach Absprache erfasst wurden.
Ein ausführliches Statement zu den Inschriften finden Sie hier: Statement_Inschriften_2017.pdf (PDF, 2,2 MB)
Für die Inschriften in Deutschland wenden Sie sich bitte an:
Andreas Ullmann
E-Mail: inschriften@stolpersteine.eu
Tel.: +49 – 151 – 44986983 (Mi – Fr: 8 – 12h, Mi & Do: 14 – 16 Uhr sowie nach Vereinbarung)
Für die Inschriften in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden wenden Sie sich bitte an:
Alexander Stukenberg
E-mail: benelux@stolpersteine.eu
Mobil: + 31 – 620 789 729
Für alle weiteren Inschriften außerhalb von Deutschland wenden Sie sich bitte an:
Dr. Anne Thomas
E-Mail: international@stolpersteine.eu
Mobil: +49 – 179 – 2145925
3. Termine für die Verlegung von STOLPERSTEINEN
Das Interesse für Verlegungen von STOLPERSTEINEN ist sehr groß und wir bemühen uns, allen Anfragen gerecht zu werden. Wenn Sie STOLPERSTEINE verlegen möchten, schreiben Sie bitte eine Mail mit der ungefähren Stellen- und Steinanzahl an termine@stolpersteine.eu.
Einigen Sie sich bitte innerhalb der Gemeinde auf eine:n Ansprechpartner:in, welche(r) mit dem STOLPERSTEINE-Team kommunizieren wird. Damit Interessierte Ihre Initiative direkt kontaktieren können, bitten wir Sie bei Erstantrag unsere bei Kontaktaufnahme beigefügte Einwilligung zur Datenverarbeitung unterschrieben zurückzusenden, damit wir Ihre Anfrage weiter reibungslos bearbeiten können.
Zurzeit müssen Sie mit einer Wartezeit von mindestens einem Dreivierteljahr rechnen. Bitte reservieren Sie sich und bestätigen Sie erst dann einen Termin für eine Verlegung, wenn die Genehmigung der Gemeinde zum Verlegen von STOLPERSTEINEN vorliegt und die Daten für die Inschriften ermittelt wurden. Wir möchten so versuchen, Terminänderungen zu vermeiden.
Gunter Demnig verlegt die ersten Stolpersteine in neuen Kommunen immer selbst. Wenn er jedoch wiederholt in einer Kommune war, sind nach Absprache auch sogenannte Gemeinschaftsverlegungen, vormals Selbstverlegungen, möglich. Wir haben uns für diese neue Bezeichnung entschieden, da wir im Laufe der Jahre eine zunehmende Beteiligung vieler verschiedener Initiator:innen und Organisator:innen bei Verlegungen bemerkt haben und auf diese Weise deren Arbeit anerkennen und würdigen möchten.
Auch die Gemeinschaftsverlegungen müssen von der jeweiligen Ansprechperson der Kommune bei Katja Demnig angemeldet werden, da auch diese Verlegungen – bedingt durch unsere begrenzte Arbeitskapazität – in den Terminplan aufgenommen werden müssen. Aus diesem Grund ist auch bei Gemeinschaftsverlegungen mit einer Wartezeit von mindestens einem Dreivierteljahr zu rechnen. Senden Sie bitte nach der Verlegung ein Foto der selbst verlegten Steine an Andreas Ullmann.
Die Verlegungen außerhalb Deutschlands koordinieren Anne Thomas und Alexander Stukenberg.
Anne Thomas ist für Terminanfragen in allen Ländern außer Belgien, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden verantwortlich. Sie können sich dementsprechend mit allen Fragen zu möglichen Terminen, der Organisation einer Verlegung oder Inschriften an sie.
Seit Mai 2021 unterstützt zudem Alexander Stukenberg unser Team, indem er STOLPERSTEINE in Amsterdam herstellt und die Planung der Touren durch die Niederlande, Belgien und Luxemburg unterstützt.
Für die Verlegungen außerhalb von Deutschland gilt eine Wartezeit von mindestens einem Jahr; manchmal kann es je nach Routenplanung auch länger dauern.
Wir versuchen, die Verlegefahrten von Gunter Demnig möglichst sinnvoll zu gestalten, so dass diese in der Regel durch eine Region und benachbarte Orte führen.
Aus diesem Grund wird Ihnen bei einer Terminanfrage zuerst nur der Monat genannt, in welchem die Verlegung voraussichtlich stattfinden wird. Den exakten Termin (Datum, Uhrzeit und eventuelle Übernachtung) erhalten Sie von uns, wenn eine Tour durch das jeweilige Land/Bundesgebiet zusammengestellt werden konnte. Dies geschieht in der Regel sechs Monate vor der Verlegung.
Leider lassen sich dabei Terminverschiebungen nicht immer verhindern, zum Beispiel wenn Orte kurzfristig absagen oder wetterbedingt neue Planungen nötig sind. Infolgedessen muss meist die gesamte Fahrt neu geplant werden. Wir bitten Sie daher um Verständnis, wenn sich ein Termin doch einmal ändern sollte. STOLPERSTEIN-Verlegungen können auch an Feiertagen stattfinden: um möglichst viele Verlegungswünsche erfüllen zu können, ist der Terminplan sehr eng getaktet. Sonntagsverlegungen sind bei uns aus diesem Grund natürlich möglich und oft auch gewünscht.
Für Terminanfragen in Deutschland wenden Sie sich bitte an:
termine@stolpersteine.eu
E-Mail: termine@stolpersteine.eu
Mobil: +49 – 176 – 31773607 (Mo-Do 9 – 16 Uhr)
Für Terminanfragen in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden wenden Sie sich bitte an:
Alexander Stukenberg
E-Mail: benelux@stolpersteine.eu
Mobil: + 31 – 620 789 729
Für Terminanfragen in den übrigen Ländern wenden Sie sich bitte an:
Dr. Anne Thomas
E-Mail: international@stolpersteine.eu
Mobil: +49 – 179 – 2145925
4. Verlegung der STOLPERSTEINE
Die Steine werden von Gunter Demnig möglichst selbst eingesetzt – obligatorisch bei der ersten Verlegung in einer Gemeinde.
Mit Hilfe oder Vorbereitung durch den Bauhof benötigt Gunter Demnig für eine Verlegestelle in der Regel maximal 20 Minuten. Die Fahrtzeiten von Stelle zu Stelle müssen jeweils entsprechend einkalkuliert werden. Gunter Demnig schafft an einem Tag maximal 12 Verlegestellen.
Beantragen Sie beim Ordnungsamt für die Zeit der Verlegung bitte eine Sonder-Nutzungsgenehmigung für seinen Peugeot Lieferwagen mit dem Kennzeichen VB–GD 1027 und folgenden Maßen: Höhe = 1,95m, Länge = 5,30m und Breite = 1,92m.
Bei Eintritt eines Notfalls (zum Beispiel von Krankheit, Verkehrsstörungen bis hin zu extremen Wetterbedingungen) behält sich die STIFTUNG – SPUREN – Gunter Demnig das Recht vor, die Verlegung oder die Produktion von Stolpersteinen zu verschieben oder abzusagen. Wir bemühen uns natürlich stets allen Anfragen gerecht zu werden, da wir aber ein kleines Team sind und unerwartete Probleme nicht immer ausschließen können, bitten wir um Ihr Verständnis.
Wenn Sie für die Verlegung eine kleine Zeremonie oder ein Programm planen, beginnen Sie damit gern schon während Gunter Demnig verlegt. Da sein Zeitplan oft sehr eng getaktet ist, kann es sein, dass er zeitnah weiterfahren muss – auch wenn das Programm noch nicht abgeschlossen ist. Bitte kommunizieren Sie dies den Anwesenden, so dass niemand sich beleidigt fühlt. Wenn Familienangehörige oder offizielle Personen zur Verlegung verhindert sind, planen Sie gern eine feierliche Enthüllung oder Gedenkfeier zu einem späteren Zeitpunkt. Die Gestaltung der Zeremonie liegt in Ihren Händen – bedenken Sie bitte nur eventuelle Fahrzeiten und Weiterfahrten von Gunter Demnig. Als Hilfestellung finden Sie hier eine Checkliste, mit welcher Sie die Verlegung vorbereiten können: CHECKLISTE für das Verlegen von Stolpersteinen
Bitte bereiten Sie vor der Verlegung die entsprechenden Stellen gemeinsam mit dem Bauhof vor.
Vorbereitung und Hilfe des Bauhofes:
Die Hilfe des Bauhofes ist mittlerweile unerlässlich: Mitarbeiter:innen des Bauhofes sollten die Stellen für die Verlegung vorbereiten. Sie erhalten im Zuge der Inschriftenabsprache circa drei Monate vor der Verlegung von Andreas Ullmann dazu detaillierte Angaben.
Bei der Vorbereitung durch den Bauhof muss beachtet werden, dass die Verlegestelle mit den Initiator:innen vor Ort festlegt wird. Auch die Schutt-Entsorgung und eventuelle Stromversorgung sollte im Vorfeld mit dem Bauhof geklärt werden.
Die STOLPERSTEINE werden nicht direkt vor die Hauswand gelegt, sondern ungefähr in die Mitte des Gehweges ‒ in der Regel direkt vor dem Eingang oder unter die Hausnummer. Bei Asphalt ist zu empfehlen, dass die Steine schräg zur Fassade verlegt werden. Die Steine sollten so liegen, dass die Inschrift bei Blick auf das Haus zu lesen ist. Bitte halten Sie in diesen Fällen Rücksprache mit Gunter Demnig.
Die STOLPERSTEINE haben ein Maß von: 96 x 96 mm und eine Höhe von 100 mm. Bitte jeweils 5 mm für die Fugen vorsehen – nicht mehr! Grundsätzlich soll der Aushub für das Betonbett, in das die Steine eingesetzt werden, max. 12 cm tief sein. Diese Angaben ent-fallen nur bei Betonpflaster.
Bitte beachten Sie, dass die STOLPERSTEINE einer Familie zusammengehörig angeordnet werden – mit Fugen nebeneinander (Ehepaar) oder auch übereinander (Familie/Generationen).
Die Anordnung ist zudem abhängig von den örtlichen Gegebenheiten, z.B. der Pflasterart, der Breite des Trottoirs, etc.
Mit Blick auf eventuelle zukünftige Gemeinschaftsverlegungen sollten die Bauhof-Mitarbeiter:innen bei der Verlegung anwesend sein, um zu sehen wie Gunter Demnig vorgeht. Bei späteren Verlegungen können sie die Steine dann im Idealfall selbst in den Boden legen.
Eine Beschreibung der möglichen Verlegeorte mit exakten Maßangaben ist im Voraus sehr hilfreich, damit die richtige Ausrüstung und die entsprechenden Füllsteine sowie weiteres Material vorrätig sind.
Falls STOLPERSTEINE beschädigt oder entfernt wurden, wenden Sie sich bitte an Andreas Ullmann (für Deutschland) oder Anne Thomas (außerhalb Deutschlands). Die Steine sollten möglichst zeitnah ersetzt werden. Sie finden zudem unter DOWNLOADS eine Anleitung, wie Sie die Stolpersteine nach der Verlegung pflegen und reinigen können.
5. REMEMBRANCE STONES
Die REMEMBRANCE STONES lehnen sich an die STOLPERSTEINE an: Die Idee dahinter ist, dass mit den REMEMBRANCE STONES der Menschen gedacht werden soll, die nicht direkte Opfer der Nationalsozialismus waren, sondern vielmehr des verwandten Franquismus. Hier wird im Gedenken nun die Brücke zum Nationalsozialismus geschlagen, denn ohne die nationalsozialistische Unterstützung hätte General Francisco Franco seine Macht und Repression in dieser Form und Schnelle nicht ausweiten und über 40 Jahre erhalten können.
Die ersten dieser Gedenksteine wurden 2018 für 20 Bürgermeister und Politiker verlegt, die zwischen 1936 und 1939 von den Nationalisten und Unterstützern Francos auf Mallorca inhaftiert, gefoltert und ermordet wurden.
In der Gestaltung ähneln die REMEMBRANCE STONES den STOLPERSTEINEN: Die Oberfläche besteht jedoch anstelle von Messing aus Edelstahl, so dass diese Steine einen silbernen Glanz erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
6. STOLPERSCHWELLEN
Es gibt Orte, an denen Hunderte; vielleicht tausende STOLPERSTEINE verlegt werden müssten, aber an denen der Platz nicht ausreicht oder die Dimension jede Vorstellungskraft sprengen würde. In diesem Fall würde sich eine STOLPERSCHWELLE anbieten.
Auf einer STOLPERSCHWELLE kann in wenigen Zeilen dokumentiert werden, was an diesem Ort geschah. Hier sehen Sie zwei Beispiele bereits verlegter Schwellen:
RÖCHLINGSCHE EISEN- UND STAHLWERKE 1941–1944
ZWANGSARBEIT FÜR DEN DEUTSCHEN ENDSIEG
TAUSENDE MÜSSEN UNTER ZWANG FÜR DIE DEUTSCHE RÜSTUNG ARBEITEN
UNTERERNÄHRT – MISSHANDELT – ARBEITSUNFALL – KRANK
HUNDERTE VERLIEREN IHR LEBEN
Völklingen, verlegt 2014
HEIL- UND PFLEGEANSTALT LEIPZIG-DÖSEN 1933 – 1945
AB 1934 WURDEN HIER 604 MENSCHEN ZWANGSSTERILISIERT
1939 – 1943 WURDEN HIER 624 KINDER IN DER 'KINDERFACHABTEILUNG' ERMORDET
JUNI 1940 – AUG. 1941 WURDEN VON HIER AUS 860 BEHINDERTE MENSCHEN 'VERLEGT'
ERMORDET IN PIRNA-SONNENSTEIN – 'AKTION T4'
Leipzig, verlegt 2016
Die Schwelle basiert auf den Maßen der STOLPERSTEINE (Breite 96mm). Sie kann bis zu einem Meter verlängert werden. Bis zu 5 Zeilen sind möglich. Die Verlegung erfolgt wie die der STOLPERSTEINE plano in Beton. Jede STOLPERSCHWELLE wird ebenso wie die STOLPERSTEINE individuell geplant und ausgearbeitet. Da eine Schwelle mehr Vorarbeit benötigt als ein Stolperstein, wenden Sie sich bitte früh-zeitig an Katja Demnig oder Anne Thomas für einen Termin.
7. Patenschaften und Kosten
Die Verlegung eines STOLPERSTEINES kostet € 120,- (innerhalb Deutschlands); inklusive Vorbereitungsarbeiten, Materialkosten, Fertigung, Versand/Lieferung, Verlegung sowie Eintrag in die Datenbank. Die Steine werden von unserem Bildhauer Michael Friedrichs-Friedlaender (Berlin), Mario Schulz (Elbenrod) oder Alexander Stukenberg (Amsterdam) in Handarbeit angefertigt.
Seit Januar 2020 wurde für jeden STOLPERSTEIN außerhalb von Deutschland 10% extra auf die ursprünglichen 120 Euro berechnet. Damit beläuft sich seit Januar 2020 der Preis für einen STOLPERSTEIN auf € 132,-. Eine Stellungnahme zu dieser Preiserhöhung finden sie hier.
Die Kosten für eine STOLPERSCHWELLE richten sich nach Größe und Text der Schwelle und liegen aufgrund des mehrtägigen Herstellungsprozess und der intensiveren Vorbereitung weit höher als bei einem Stolperstein – in der Regel pendeln sie sich zwischen 1.250 und 1.750 Euro ein.
Je nach Verlegeroute kommen die Kosten für die Übernachtung hinzu. Wenn Gunter Demnig in Ihrem Ort übernachtet, reservieren Sie bitte ein Hotelzimmer und teilen Sie uns die Anschrift mit. Da Gunter Demnig fast 300 Tage im Jahr unterwegs ist und auch oft noch nach den Verlegungen am Rechner arbeitet, würden wir uns freuen wenn Sie von einer Unterbringung in Jugendherberge oder Privatwohnungen absehen. Bei sehr ungünstigen oder besonders langen Fahrstrecken kann ein Fahrtkostenanteil berechnet werden.
Die STOLPERSTEINE werden über Spenden und Patenschaften finanziert. Patenschaften können von Privatpersonen, Institutionen, Ausbildungsstätten. Firmen und Vereinen oder Parteien übernommen werden.
Wir arbeiten nach dem Vertrauensprinzip. Sie zahlen die Steine erst nachdem sie versendet oder verlegt wurden. Die Rechnung geht Ihnen circa 7 – 14 Tage nach der Verlegung per Mail zu. Ihre Rechnung für die verlegten oder geschickten STOLPERSTEINE werden Ihnen per Mail zugesendet.
Wir senden Ihnen keine Kostenvoranschläge zu. Wir füllen zudem im Vorfeld – wie in anderen Ländern üblich – keine Bank-, Steuer- oder Stiftungsdokumente aus oder reichen entsprechende Belege ein. Bitte sehen Sie von entsprechenden Sonderwünschen ab, da diese unsere verwaltungstechnischen Kapazitäten übersteigen und Sie mit der Rechnung alle Informationen erhalten, die Sie zur Bearbeitung benötigen.
Bitte bei der Überweisung unbedingt beachten: Rechnungsnummer angeben und den Gesamtbetrag auf einmal überweisen, nicht in mehreren Raten oder splitten. Bitte reichen Sie die Rechnungen nicht an andere Zahlungsempfänge:innen weiter ohne uns davon in Kenntnis zu setzen. Wenn wir die eingegangene Zahlung mit dem eigentlichen Rechnungsempfänger nicht in Verbindung bringen können, liegt bei uns eine nichtgezahlte Rechnung vor, die im schlimmsten Fall angemahnt wird und mit unnötigen Kosten verbunden ist.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrer Rechnung an Sonja Steinacker.
Sonja Steinacker
Mail: finanzen@stolpersteine.eu
Tel.: +49 – 6631 – 7082258
8. Vortrag von Gunter Demnig
Auf Wunsch hält Gunter Demnig auch einen Vortrag zum Thema ‚STOLPERSTEINE – SPUREN und WEGE‘. Gunter Demnig skizziert in dem Vortrag seinen künstlerischen Werdegang von 1968 einschließlich des Projekts STOLPERSTEINE, Der Vortrag dauert circa 50 Minuten plus anschließender Diskussionsrunde. Hierbei wäre die Einladung der örtlichen Presse empfehlenswert.
Der Vortrag kann sowohl vorab zur Information der Bürger:innen und/oder Schüler:innen im Vorfeld einer Stolpersteinverlegung genutzt werden als auch zur Sammlung von Spenden für das Verlegen von STOLPERSTEINEN ebenso wie begleitend zu aktuellen Stolpersteinverlegungen organisiert werden.
Das Honorar für einen Vortrag beträgt € 200,00 + 19% USt + evtl. Übernahme der Übernachtungskosten.
Gunter Demnig hält den Vortrag in Form einer PowerPoint-Präsentation. Die Bereitstellung eines Beamers und eines Laptops sind dafür Voraussetzung. Die Präsentation befindet sich auf einem USB-Stick (DVD auch vorhanden) und müsste vor Beginn auf eine Festplatte gespielt werden (390 MB). Wenn Sie einen Vortrag von Gunter Demnig organisieren möchten, wenden Sie sich bitte an Katja Demnig.
9. Pädagogische Konzepte
Wir begrüßen seit Jahren sehr das Interesse von Schüler:innen an dem Projekt STOLPERSTEINE. Dank engagierter Lehrer:innen und deren Schüler:innen, die sich an den Verlegungen der STOLPERSTEINE vor Ort mit Recherchen und Begleitung der Gedenkveranstaltungen einbringen, wächst das Projekt täglich weiter an. Im Rahmen der neu gegründeten Stiftung von Gunter Demnig versuchen wir nun, dem immer größer werdenden Interesse von Schüler:innen gerecht zu werden.
Wir möchten Initiator:innen, Lehrer:innen und Schüler:innen bei Ihrer Arbeit unterstützen, indem wir Ihnen anhand unserer langjährigen pädagogischen Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite stehen. So können wir Ihnen u.a. mit Recherchetipps und mit Planungshilfen rund um Ihren Unterricht weiterhelfen. Außerdem können wir Sie im Vorfeld mit nützlichen Informationen für ein gelungenes Rahmenprogramm bei den geplanten Verlegungen unterstützen und Ihnen Kontakte vermitteln, die Sie gegebenenfalls direkt vor Ort bzw. an Ihrer Schule bei dem Projekt begleiten.
Beachten Sie bitte: Bei sechzehn Bundesländern, den darin enthaltenen sechs möglichen Schulformen, acht möglichen Jahrgangsstufen, fünf möglichen Unterrichtsfächern (innerhalb derer das Thema Nationalsozialismus behandelt werden kann), zahllosen unterschiedlich zusammen gewürfelten Lerngruppen sowie zeitlich differenten Möglichkeiten sowie der Auswahl zwischen elf Opfergruppen, denen man sich im Unterricht thematisch annähern könnte, gibt es selbstverständlich kein fertiges Konzept für alle Städte / Regionen. Das Konzept für Ihre Lerngruppe wird daher speziell nach Absprache erst zugeschnitten.
Bei Fragen zu den pädagogischen Konzepten wenden Sie sich bitte an:
Katja Demnig
E-Mail: paedagogik@stolpersteine.eu
Mobil: +49 - 176 - 22 0000 58 (Montag bis Freitag: 15.30 – 19Uhr)
10. Datenbank
2016 haben wir damit begonnen, eine Datenbank für die bislang verlegten STOLPERSTEINE in Europa aufzubauen. Unser Ziel ist es, in dieser Datenbank sowohl alle Inschriften und Fotos der Stolpersteine aufzulisten, als auch Kurzbiografien zu den Schicksalen und Dokumente der Zeitgeschichte einzupflegen. Mithilfe einer Karte und entsprechenden Suchfunktionen können dann Stolpersteine nach entsprechenden Kategorien jederzeit auch online gefunden werden. Wir werden die Öffnung unserer Datenbank auf unserer Homepage unter dem Punkt „Aktuell“ ankündigen.
Bei Fragen zur Datenbank stehen Ihnen gerne zu Verfügung:
Katja Demnig und Andreas Ullmann
E-Mail: datenbank@stolpersteine.eu
Mobil: +49 - 176 - 22 0000 58 (Mo-Fr 15.30 – 19Uhr)
11. Spenden
STOLPERSTEINE werden in der Regel über Patenschaften finanziert. Wenn Sie Pate eines STOLPERSTEINES werden möchten, wenden Sie sich an die entsprechende Stadt und schreiben Sie die dortige Initiative an. Einen Überblick aller Initiativen finden Sie unter KONTAKT.
Natürlich können Sie unsere Stiftung auch unabhängig davon unterstützen. Die nicht-gebundene Spenden nutzen wir beispielsweise für die Finanzierung von langen Anreisewegen oder für den Aufbau der Datenbank.
Für diesen Fall überweisen Sie bitte wie folgt:
Empfänger: | STIFTUNG-SPUREN-Gunter Demnig |
Bank: | VR Bank Hessenland e.G. |
IBAN: | DE69 5309 3200 0001 4534 08 |
BIC: | GENODE51ALS |
Verwendungszweck: | Spende für die Stiftung-Spuren-Gunter Demnig |
Nur für diese ungebundenen Spenden können wir eine Bescheinigung ausstellen. Generell stellen wir Spendenquittungen erst ab einem Betrag von € 200,00 aus, da das Finanzamt für niedrigere Beträge keine Spendenbescheinigungen benötigt. Sollte die Spende an unsere Stiftung als Geburtstagsgeschenk o.ä. gedacht sein, dann erhalten Sie von uns selbstverständlich einen anlassentsprechenden Nachweis über Ihre getätigte Spende. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung!
Für die Quittungen wenden Sie sich an:
Sonja Steinacker
E-Mail: finanzen@stolpersteine.eu
Tel.: +49-6631-7082258 (Mo, Mi & Fr: 10 – 13Uhr)
12. Ansprechpersonen im Überblick
Gunter Demnig
Künstler und Stiftungsgründer
E-Mail: info@stolpersteine.eu
Mobil: +49 - 177 - 206 18 58 (Mo-Sa von 9 – 19Uhr)
Katja Demnig
Presseanfragen, Pädagogische Beratung, nationale und internationale Abrechnungen, Datenbank, Datenschutz, STOLPERSTEIN-App und STOLPERSTEIN-Webseite
E-Mail Terminanfragen für Deutschland: termine@stolpersteine.eu
E-Mail Presseanfragen u. allgemeine Informationen: info@stolpersteine.eu
E-Mail Datenbank: datenbank@stolpersteine.eu
E-Mail Datenschutz: datenschutz@stolpersteine.eu
E-Mail Abrechnungen: finanzen@stolpersteine.eu
E-Mail pädagogische Beratung: paedagogik@stolpersteine.eu
Mobil: +49 - 176 - 22 0000 58 (Montag bis Freitag: 15.30 – 19Uhr)
Jérôme Heuper
Betreuung der Webpräsenz (www.stolpersteine.eu)
E-Mail: kontaktdaten@stolpersteine.eu
Andreas Ullmann
Inschriften für Deutschland
E-Mail: inschriften@stolpersteine.eu
Tel.: +49 – 151 4498 6983 (Mo – Fr: 8 – 12Uhr, Mi & Do: 14 – 16Uhr sowie nach Vereinbarung)
Sonja Steinacker
Nationale und internationale Abrechnungen
E-Mail: finanzen@stolpersteine.eu
Tel. : +49-6631-7082258 (Mo, Mi & Fr: 10 – 13Uhr)
Alexander Stukenberg
Herstellung und Organisation Niederlande, Belgien & Luxemburg
E-Mail: nl@stolpersteine.eu
Mobil: +31 - 620789729 (Mo-Fr 15 – 17Uhr)
Dr. Anne Thomas
Terminanfragen und Inschriften von Verlegungen im Ausland (ausgenommen Benelux-Länder)
E-mail: international@stolpersteine.eu
Informationen zur Stiftung
STIFTUNG – SPUREN – Gunter Demnig
Rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts
Stiftungsaufsichtsbehörde: Bezirksregierung Köln
Sitz der Stiftung: Frechen (NRW)
Stiftungsverwaltung: Gunter & Katja Demnig
An der Leit 15
36304 Alsfeld-Elbenrod
E-Mail: info@stolpersteine.eu
Internet: www.stiftung-spuren-gunterdemnig.eu
Als gemeinnützige Stiftung anerkannt seit: 16.12.2014
Schritt für Schritt
Fotos: Karin Richert